Anlage 4 – Weisungsberechtigte Personen
Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind (Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner)
- Als Weisungsberechtigt gelten die jeweils von Ihnen übermittelten Ansprechpartner gemäß der Standortinformationen. Die jeweiligen Standorte unserer Kunden sind lediglich für ihren jeweiligen Standort weisungsberechtigt.
- Darüber hinaus können Sie übergreifende Weisungsbefugnisse an sogenannte Teamadministratoren vergeben. Diese sind unter Nennung von Namen und Mailadresse gesondert bei uns zu beantragen.
Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind:
1. Toni Rost